Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der G.R.O.W. Consulting GmbH, Rathenaustr. 212, 22337 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs- und sonstige Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Leistungsverzeichnis. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des aktuellen Standes der Beratungspraxis. Die Leistungen werden von qualifizierten Mitarbeitern erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ergebnisse der Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar. Entscheidungen über deren Umsetzung trifft allein der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg der umgesetzten Empfehlungen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Tagessätze bzw. Projektpauschalen des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei längeren Projekten Zwischenrechnungen zu stellen.
Reisekosten und Spesen werden, sofern vereinbart, nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Fahrtkosten werden pauschal oder nach Kilometerpauschale abgerechnet, wie in der Auftragsbestätigung festgelegt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Er gewährt dem Auftragnehmer Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Räumlichkeiten und Mitarbeitern. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Analysen und Berichte unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachweisbarer Stornokosten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.